FALK FATAL und die Solidarität der Ertappten

Solidarität der Ertappten

Es gibt Begriffe, die so edel klingen, dass man sie sich am liebsten einrahmen möchte. Die „Unschuldsvermutung“ ist so einer. Ein Schutzschild gegen Vorverurteilung und Willkür. Es ist gut und richtig, dass es dieses fundamentale Prinzip rechtsstaatlicher Strafverfahren gibt und daran soll auch nicht gerüttelt werden. Doch seltsamerweise erlebt die Unschuldsvermutung immer dann die lauteste Renaissance, wenn ein Mann einer Frau etwas angetan haben soll.

Kaum erhebt eine Frau die Stimme gegen einen Mann in Machtposition, schlägt die Stunde der Hobby-Juristen. Da sitzen sie dann, die Dieters, Manfreds und Christians dieser Welt, und tippen mit einer Vehemenz in die Kommentarspalten der sozialen Medien, als hinge ihr Erbe davon ab: „Es gilt die Unschuldsvermutung!“, „Nichts ist bewiesen!“. Man könnte meinen, Deutschland sei nicht nur ein Volk der Bundestrainer und Virologen, sondern auch ein Volk von passionierten Verfassungsrechtlern geworden. Aber eben nur fast.

Denn die Liebe zur rechtsstaatlichen Zurückhaltung ist verdächtig selektiv. Findet eine Razzia in der Wellritzstraße statt, mutiert der Hobbyanwalt augenblicklich zum Scharfrichter. Da braucht es kein Urteil, keine Beweise. Da ist das Westend eben das Westend – kennst du einen, kennst du alle. Die Unschuldsvermutung wird schneller über Bord geworfen als ein leeres Bierglas am Vatertag und ein ganzes Viertel verurteilt. Oder wenn ein Politiker auch nur in den Verdacht der Korruption gerät, sofort ertönt der Laienrichterspruch: “Alle korrupt, die ganze Bande. Die wirtschaften sowieso nur in die eigene Tasche” Selbst wenn sich der Verdacht hinterher nicht erhärten lässt – das Urteil wird nicht revidiert. Warum bestehen die Laienrichter in solchen Fällen nie auf: In dubio pro reo?

Warum also brüllt die Solidarität immer dann am lautesten, wenn es um den Vorwurf gegen den „armen Mann“ geht, der einer Frau etwas angetan haben soll? Vielleicht ist es die Solidarität der Ertappten. In Deutschland wird laut Bundesfamilienministerium jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt; bei jeder vierten Frau ist der Täter der aktuelle oder ein früherer Partner.

Die Wahrscheinlichkeit ist erdrückend: Statistisch gesehen kennt jeder Mann einen Täter. Im Freundeskreis, im Sportverein, im Spiegel. Wer sich sofort schützend vor einen mutmaßlichen Gewalttäter wirft, verteidigt oft nicht das Gesetz, sondern ein Weltbild, in dem die Frau die Klappe zu halten hat, solange kein Video der Tat vorliegt – und selbst dann ist nicht gesagt, dass ihr geglaubt wird.

Interessant ist zudem: Wer laut „Unschuldsvermutung“ schreit, unterstellt letztlich dem mutmaßlichen Opfer die Lüge. Wo bleibt hier die Unschuldsvermutung? Davon abgesehen: Verhalten muss nicht strafbar sein, damit es scheiße ist. Unschuldsvermutung hin, Unschuldsvermutung her.

Erschienen im sensor Wiesbaden #140

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