Seit Jahren steigt die Zahl der psychischen Erkrankungen. Immer öfter führen sie zu einer Berufsunfähigkeit. Für die Versicherungswirtschaft könnte das zum Problem werden.
Deutschland hat ein Problem mit der Psyche. Zumindest kann dieser Eindruck entshene, betrachtet man die Fehlzeitenstatistiken. Dort verzeichnen psychische Erkrankungen seit einigen Jahren große Zuwächse. So haben sich die Fehltage aufgrund dieses Krankheitsbildes laut Gesundheitsreport 2016 der Techniker Krankenkasse seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt, während die Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten des Atemwegssystems, des Muskel-Skelett-Systems und des Verdauungssystems sowie aufgrund von Verletzungen, Vergiftungen und Folgen äußerer Ursachen im Zeitverlauf zwar schwankend, aber relativ konstant geblieben sind.
Atemwegserkrankungen, zu denen auch die gewöhnliche Erkältung zählt, sind zwar der häufigste Grund für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, aber sie sind meist nur von kurzer Dauer. Nicht so bei psychischer Erkrankungen. Wer deshalb ausfällt, ist meist für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. So betrug die Ausfallzeit laut Techniker Krankenkasse bei Männern durchschnittlich 45 und bei Frauen 42 Tage. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Deutschen Rentenversicherung. Von rund 188.000 bewilligten Erwerbsminderungsrenten entfielen knapp 75.000 auf psychische Erkrankungen. Im Jahr 2001 betrug die Zahl noch 53.500.
Zahl der psychischen Erkrankungen nimmt rasant zu
Doch was genau sind Psychische Erkrankungen? In der ISO-Norm „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“ werden psychische Belastungen als „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ definiert. Psychische Beanspruchungen sind demnach „die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien“ und gelten als Reaktion auf die Belastung. Halten die psychischen Beschwerden über einen längeren Zeitraum an, können sie sich zu einer psychischen Erkrankung entwickeln, also zu einer krankhaften Beeinträchtigungen der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens, Verhaltens und der Erlebnisverarbeitung oder der sozialen Beziehungen.
Bei den Betroffenen äußert sich das „oft in zunächst unspezifischen körperlichen Beschwerden, wie Ein- und Durchschlafstörungen, Muskelverspannungen, Appetitlosigkeit oder Stress-Essen“, sagt Dr. Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Psychiater (BVDP). Dazu zählen auch „Antriebslosigkeit, zunehmende Kontaktvermeidung oder steigende Infektanfälligkeit. Die Symptome bei psychischen Beschwerden zeigen sich auf ganz unterschiedlichen Ebenen: auf der körperlichen, mentalen und emotionalen Ebene“, ergänzt die Stressmanagement-Trainerin Kirsten Müller.
Zu psychischen Störungen oder Erkrankung zählen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) Depressionen, Alkoholerkrankungen, bipolare Störungen und Schizophrenien genauso dazu wie ADHS, Angststörungen oder das Asperger-Syndrom. Das in der Öffentlichkeit geläufige Burn-out-Syndrom zum Beispiel aber nicht, da es laut WHO keine eigenständige Krankheit ist.
Krankheitsursache: Arbeit
Die Ursachen für Psychische Störungen sind vielfältig, weiß Müller. „Zum Beispiel steigende Arbeitsdichte durch Personalabbau, steigende Komplexität der Aufgaben, Termindruck, steigende Technologisierung und Dokumentationspflicht der Tätigkeiten können Ursachen sein.“ Aber auch die in einigen Berufen erwartete ständige Erreichbarkeit oder Mobbing sind zu nennen. Ebenso private Probleme, „wie Gewaltbeziehungen oder psychischer Terror in der Familie, können Ursache sein“, sagt Roth-Sackenheim. Oder allgemeiner formuliert: „Eine längere Zeit der psychischen Überforderung ohne Aussicht oder Perspektive auf Verbesserung, ohne das Gefühl zu haben, die Situation mit eigener Anstrengung zum Besseren wenden zu können, kann zur Arbeitsunfähigkeit führen.“ Dabei hat die Zahl der psychischen Erkrankungen in den vergangenen Jahren „nachgewiesenermaßen nicht zugenommen, aber die Diagnosesicherheit und die Inanspruchnahme ist gestiegen“, fügt die BVDP-Vorsitzende an. Prominente Fälle wie der ehemalige Fußball-Trainer und heutige Sportmanager Ralf Rangnick, der vor einige Jahren während der Saison aufgrund eines Burn-outs von seinem Trainerposten bei Schalke 04 zurücktrat oder der traurige Suizid des an Depressionen erkrankten Nationaltorhüters Robert Enke haben psychische Erkrankungen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und ein Stückweit zu einer Enttabuisierung beigetragen.
„Eine längere Zeit der psychischen Überforderung ohne Aussicht oder Perspektive auf Verbesserung, ohne das Gefühl zu haben, die Situation mit eigener Anstrengung zum Besseren wenden zu können, kann zur Arbeitsunfähigkeit führen.“
Doch ganz gleich, ob psychische Erkrankungen tatsächlich zugenommen haben oder nur öfter diagnostiziert werden: in den Statistiken der Branche tauchen sie ganz vorne auf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertete 2014 die Leistungsursachen in der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus. Den Spitzenplatz mit 21 Prozent nahm die Psyche als Invaliditätsursache ein. Ein ähnliches Bild zeigt das BU-Rating von Morgen & Morgen. Im Rating von 2015 waren psychische Erkrankungen mit 28,6 Prozent die Hauptursache für eine Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im aktuellen Rating entfielen sogar 30,99 Prozent der Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen, die bei Morgen & Morgen als Nervenkrankheiten geführt werden. Bei den einzelnen Versicherern variieren die Prozentzahlen erwartungsgemäß. Entfielen beispielsweise bei der Debeka 41,7 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle auf psychische Erkrankungen, waren es bei der Alten Leipziger oder Zurich Deutschland rund 30 Prozent.
Psychische Erkrankungen Hauptursache für Berufsunfähigkeit
„Der Schutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht grundsätzlich unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung“, sagt Christoph Bohn, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Alten Leipziger. Und Markus Drews, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Deutschland, fügt an: „Es kommt letztendlich darauf an, dass ein Kunde zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, für voraussichtlich mindestens sechs Monate seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Als Ursachen können Krankheiten, auch psychische, in Frage kommen.“
Allerdings hat die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den besten Ruf. Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens PremiumCircle Deutschland, kritisiert zum Bespiel die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherer. Die Unternehmen operierten mit unbestimmten Begriffen und schwammigen Formulierungen. Entgegen der überall eindeutig definierten Beitragszahlung des Versicherten, lasse sich in keinem Tarif beim Lesen der Vertragsbedingungen eine klare, verständliche, interpretationsfreie und nachvollziehbare Leistungsbeschreibung finden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sei aktuell für Vermittler wie Kunden das unverbindlichste, unzuverlässigste und unsicherstes Produkt, sagt Gorr. Allerdings: „Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwerben Kunden zumindest eine Option beziehungsweise ein Klagerecht auf Leistung. Unter diesem Aspekt ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell immerhin sinnvoll. Bevor man abschließt sollte man sich aber unbedingt eine Rechtsschutzversicherung besorgen.“
„Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwerben Kunden zumindest eine Option beziehungsweise ein Klagerecht auf Leistung.“
Ein weiterer, immer wieder gerne geäußerter Kritikpunkt lautet, dass die Versicherer im Leistungsfall versuchen würden, sich vor der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu drücken, indem die Regulation lange herausgezögert würde, und zur Not auch der Gang vor Gericht in Kauf genommen werde – zum Nachteil der Kunden. Die Branche sieht das erwartungsgemäß anders und verweist auf ihre Leistungsquote von 77 Prozent. „Von mehr als 52.500 Anträgen auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung fiel die Entscheidung in rund 40.200 Fällen positiv aus“, sagt GDV-Sprecher Hasso Suliak. In rund der Hälfte der Fälle, die nicht zu einer Leistung führten, hätten die Versicherten den Leistungsantrag nicht weiterverfolgt. Bei etwa sieben Prozent habe eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bestanden, so Suliak weiter.
Berufsunfähigkeitsversicherer in der Kritik
Bleibt die Regulierungsdauer. Besonders bei psychisch kranken Menschen kann eine lange Regulierung, die eventuell mit weiteren Arzt- oder Klinikbesuchen verbunden ist, die Krankheit verschlimmern. „Das Risiko einer Beschwerdeverstärkung während der Dauer der Leistungsprüfung ist uns natürlich bewusst. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern vor allem aufgrund unseres Serviceanspruchs, bemühen wir uns stets um eine rasche Leistungsprüfung“, sagt Alte-Leipziger-Vorstand Bohn.Dabei kann die Regulierungsdauer erheblich schwanken. So benötigt die Debeka laut Unternehmensangaben über alle Erkrankungsbilder hinweg im Schnitt 100 Kalendertage, während die durchschnittliche Regulierungsdauer bei der Swiss Life 203 Tage beträgt. Allerdings haben die Versicherer in diesem Fall die Regulierung auch nicht komplett selbst in der Hand, sondern sind auf Ärzte, Krankenkassen oder Gutachter angewiesen. „In der Regel hängt die Dauer der Prüfung weniger von uns ab, als von der Zuarbeit anderer Stellen. Erhalten wir Auskünfte von Ärzten oder Krankenkassen nur schleppend, bleibt uns oft nichts anderes übrig, als die betreffenden Stellen laufend an die Erledigung zu erinnern“, so Bohn weiter.
Das Regulierungsverfahren ist dabei bei den meisten Versicherern ähnlich. „Wir nehmen zunächst Einsicht in die vorhandenen ärztlichen Berichte und Gutachten“, erklärt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka. In manchen Fällen lasse sich bereits an dieser Stelle eine Leistungsentscheidung treffen. „Wichtig ist, dass Behandlungsunterlagen von Fachärzten, möglichst für Psychiatrie oder Psychotherapie vorliegen sollten. Wenn sich aus den vorhandenen Unterlagen noch keine klare Einschätzung einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit ableiten lässt, geben wir ein Gutachten an einer neutralen, möglichst wohnortnahen Stelle in Auftrag“, so der Vorstandsvorsitzende der Debeka weiter.
Psychische Erkrankungen entwickeln zum Problem für die Branche
Doch die häufigeren Diagnosen von psychischen Erkrankungen könnten ein Problem für die Branche werden. Psychiater und Psychotherapeuten gibt es nicht wie Sand am Meer, aber man braucht sie, um beurteilen zu können, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. „Wir haben auf die dadurch steigende Regulierungsdauer reagiert und bieten einen Zusatzbaustein an, der schon dann leistet, wenn eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Prüfung zur Berufsunfähigkeit noch andauert,“ sagt Thorsten Wittmeier, Leiter der Unternehmenskommunikation von Swiss Life Deutschland.
Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, sieht noch weitere Probleme auf die Berufsunfähigkeitsversicherer zukommen. Zwar demonstriere die Zunahme an psychischen Erkrankungen die Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie auch bei teilweise subjektiven Beeinträchtigungen Schutz biete. Diese Stärke sei aber gleichzeitig auch ihre Schwäche, denn: „Zum einen ist man kaum noch versicherbar, wenn schon einmal psychische Belastungen in der Biographie aufgetaucht sind, zum anderen entsteht Druck auf die Schadenbilanz. Diese Entwicklung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung zunehmend zum Nischenprodukt werden lassen, da immer mehr Erwerbstätige außen vor bleiben müssen.“
Der Ausschluss wegen Vorerkrankungen ist generell ein strittiges Thema. Viele Menschen bekommen deshalb überhaupt keinen oder keinen ausreichenden Schutz vor Berufsunfähigkeit. „Diejenigen, die einen risikoreichen Beruf ausüben, können sich häufig den Schutz nicht leisten“, kritisiert Alex Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV). Er spricht sich deshalb für Zugangserleichterungen aus, damit alle einen guten und bezahlbaren Schutz bekommen können. Die Versicherungsbranche stellt klar, dass sich der Versicherungsschutz am Umfang des konkreten, individuellen Risikos orientieren müsse, das abgesichert werden soll: „Wer bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen hatte, die einen Verlust der Arbeitskraft wahrscheinlicher machen, muss daher mit Risikoaufschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen“, sagt GDV-Sprecher Suliak. Andernfalls müsste das Versicherungskollektiv diese Kosten tragen. Dies wäre jedoch, so Suliak, „gegenüber denjenigen Kunden ungerecht, die einen fairen Beitrag für den von ihnen verlangten Versicherungsleistung bezahlen“. Wer also einen bezahlbaren Berufsunfähigkeitsschutz möchte, sollte sich so früh wie möglich darum kümmern, am besten mit Eintritt in die Berufstätigkeit oder Berufsausbildung oder – wer ein Handwerk oder einen körperlich anstrengenden Beruf erlernen will – sogar noch im letzten Schuljahr als Schüler, sagt der auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierte Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. Denn: „In jungen Jahren hat man normalerweise den besten Gesundheitszustand.“
Vermittler haben zentrale Rolle
Besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt deshalb den Vermittlern – egal, ob gebunden oder ungebunden – eine zentrale Rolle zu. Michael Franke empfiehlt einen Berater oder qualifizierten Vermittler hinzuziehen, „denn das Thema ist nicht trivial.“ Kein qualifizierter Vermittler riskiere heute durch eigene Interpretation unklarer Versicherungsbedingungen oder durch Verweis auf indifferente Produktsiegel in Haftung genommen zu werden, sagt PremiumCircle-Geschäftsführer Gorr. „Auch wenn die Vermittler in der Vergangenheit oft nur aufs Verkaufen getrimmt wurden, riskiert heute kaum jemand mehr bewusst seine berufliche Existenz und stellt sich als Vermittler schützend vor den Versicherer.“
Für Versicherungsmakler Kemnitz ist deshalb klar, dass beim Schutz der Berufsfähigkeit die Interessen des Vermittlers hinter die des Verbrauchers gestellt werden müssen. „Hier geht es um eine existentiell wichtige Absicherung. Hat der Vermittler zu wenig Erfahrung oder keinen passenden Tarif im Angebot, dann sollte er dies dem Interessenten ehrlich mitteilen.“ Der Vermittler sollte zudem nicht nur die aktuelle Situation im Blick haben, sondern auch die berufliche Zukunft des Kunden. „Der Verbraucher kennt die entsprechenden Klauseln und Vertragsbedingungen zu bestimmten Berufsgruppen und –ständen nicht und kann sie deshalb im Beratungsprotokoll nicht als Wünsche äußern“, so Kemnitz weiter. Deshalb sollten Vermittler sich nicht nur auf Vergleichsprogramm verlassen, sondern die Versicherungsbedingungen der Tarife schon selbst gelesen und verstanden haben. „Nur dann können sie auf die speziellen Erfordernisse eingehen und die Vor- und Nachteile der Tarife ehrlich zeigen.“
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Folgende Formen zur Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit gibt es:
Deutsche Rentenversicherung
Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden am Tag auszuüben, kann einen Anspruch darauf haben. Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Allerdings gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt, zunächst wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann und man so in die Lage gebracht wird, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Versichert ist, wer mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Rund die Hälfte aller Anträge wird bewilligt. Weitere Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern gesundheitliche Schädigungen durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Im Versicherungsfall sollen sie die Gesundheit und berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherstellen. Auch hier gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Eine Lohn- oder Entschädigungsleistung wird nur gezahlt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenbrechtigter Höhe von mindestens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinausgeht. Darüber hinaus gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Schutz, wenn ein Arbeitnehmer eine Berufskrankheit erleidet. Das sind Krankheiten, die eine Berufsgruppe aufgrund ihrer Tätigkeit in einem höheren Maße als die restliche Bevölkerung bekommen kann. Berufskrankheiten werden von der Bundesregierung festgelegt. Zurzeit stehen 77 Krankheiten auf der Liste, darunter die Staublunge oder durch Asbest verursachte Erkrankungen. Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle entschädigt. Arbeitsnehmer sind automatisch versichert, Selbstständige können sich freiwillig versichern. Im vergangenen Jahr wurde knapp die Hälfte aller angezeigten Berufskrankheiten als Berufskrankheit anerkannt. Weitere Informationen: www.dguv.de
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die den Versicherungsnehmer gegen eine Berufsunfähigkeit versichern soll. Im Versicherungsfall schafft sie einen materiellen Ausgleich. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Prämien. Gewöhnlich greift sie, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der aktuelle Beruf zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann.
Dieser Artikel ist zuerst in Value. Das Beratermagazin 4/2016 erschienen