Stadt Wiesbaden verbietet Schlachthof-Konzerte

Die Stadt Wiesbaden verbietet dem Schlachthof die geplanten Konzerte am Volkstrauertag und am Totensonntag durchzuführen. Andere Veranstaltungen scheinen stattfinden zu dürfen.

Wie Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz mitteilt, hat das Ordnungsamt vom Schlachthof geplante Rock-Veranstaltungen am Volkstrauertag und am Totensonntag untersagt, da sie gegen das geltende Veranstaltungsverbot an den stillen Feiertagen verstoßen würden. Konkret handelt es sich dabei um die Konzerte von Royal Republic und Montreal am 17. November sowie von Naam und Monkey 3 am 24. November.

„Bereits seit einiger Zeit gibt es zunehmend mehr Beschwerden aus der Bevölkerung über die steigende Anzahl der Veranstaltungen im Stadtgebiet mit den entsprechenden Begleiterscheinungen“, so Franz. Das Hessische Feiertagsgesetz schütze die gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. „Für die stillen Feiertage Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag gelten dabei besonders strenge Schutzregelungen“, betont der Ordnungsdezernent.

Das Ordnungsamt habe daher in den vergangenen Jahren mit Gaststätteninhabern, Veranstaltern und Gewerbetreibenden, auch mit den Betreibern des Schlachthofs, mehrfach Gespräche geführt und die Einhaltung der feiertagsrechtlichen Regelungen eingefordert. Zudem würden auch regelmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Die überwiegende Zahl der Veranstalter halte sich inzwischen an die feiertagsrechtlichen Einschränkungen, teilt die Stadt Wiesbaden in einer Pressemitteilung mit.

Als durch Werbung im Internet bekannt wurde, dass der Schlachthof am Volkstrauertag sowie am Totensonntag Rock-Veranstaltungen durchführen will, habe das Ordnungsamt im Sinne des gesetzlichen Auftrags sofort reagiert und das Verfahren eingeleitet. „Ich sehe hier vor allem unter Berücksichtigung der gebotenen Gleichbehandlung aller Veranstalter rechtlich keine Chance, dem Schlachthof eine Ausnahme zu gewähren“, sagt Franz. „Dazu besteht auch kein Grund, denn gerade vor dem Hintergrund des bekannten Streits mit den Anwohnern um die Lärmbelastungen durch den Betrieb von Schlachthof und Kulturpark wäre es geradezu absurd, ausgerechnet hier eine rechtlich äußerst fragwürdige Ausnahme zuzulassen.“ Die Schlachthofbetreiber hätten zudem in den bei Bürgermeister Arno Goßmann geführten Gesprächen zur Lärmthematik ausdrücklich zugesagt, die gesetzlichen Feiertagsbestimmungen einzuhalten.

Das Ordnungsamt wolle die Verbote notfalls auch vor Ort durchsetzen.

Bemerkenswert an der Entscheidung ist jedoch, dass zahlreiche Veranstaltungen wie etwa die Exground-Abschlussparty an den beiden Tagen scheinbar stattfinden dürfen. Und das die Eröffnungsveranstaltung für die Karnevalskampagne 2013 am 17. November der Wiesbadener Närrischen Garde der „seelischen Erhebung“ dieser „stillen Feiertage“ Rechnung trägt, darf doch stark bezweifelt werden.

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